Selbstbestimmtes Wohnen

Die ambulante Hilfe zum selbstbestimmten richten sich an Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Diese Wohnform ermöglicht ihnen eine selbstbestimmte Alltagsgestaltung. Durch Unterstützungsleistungen wird eine Normalisierung des Alltages angestrebt. Durch diese Hilfe kann eine stationäre Unterbringung, zumindest auf viele Jahre, hinaus vermieden werden.

Wir orientieren uns an den Lebensbereichen des Bundesteilhabegesetzes

  • Lernen und Wissensanwendung
  • Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
  • Kommunikation
  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • Häusliches Leben
  • Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
  • Bedeutende Lebensbereiche
  • Gemeinschaftliches, soziales und staatsbürgerliches Leben

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Die Leistungen werden durch das Landesamt für Soziales finanziert. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich!

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